Betrieb und Bewirtschaftung – langfristig Rentabilität sichern.
Den Betrieb so effizient und ressourcenschonend wie möglich zu halten, erfordert grosses Know-how. Nebst der Entwicklung und Planung neuer Areale, Immobilien und Anlagen helfen wir auch dabei, den laufenden Betrieb zu beurteilen und die Anlagen maximal zu optimieren, zu unterhalten und wo sinnvoll zu erneuern. Sie profitieren in jedem Fall von unserem Wissen.
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Energetische Betriebsoptimierung (eBO).
Energetische Betriebsoptimierungen zeigen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen auf, welche keine Komforteinbussen zur Folge haben und die Betriebskosten nachhaltig reduzieren.
Vielfach lohnt sich bereits bei neueren Anlagen eine Betriebsoptimierung, da die Betriebsparameter der unterschiedlichen gebäudetechnischen Anlagen noch nicht vollständig aufeinander abgestimmt sind und die eBO in Planungs- sowie Installationsaufträgen meist nicht enthalten ist.
Wir erreichen durch eine detaillierte Datenerfassung, ein Energiecontrolling und einer Analyse schnell eine Auswahl an Massnahmen, die mit unserer Hilfe auch in komplexen Gebäude- und Anlageparks umgesetzt werden können.
Energieberatung und Gebäudetechnik.
Komplexe gebäudetechnische Anlagen in zum Teil verschachtelten Gebäudekomplexen und unterschiedlichsten Immobilienformen verlangen unterschiedliche Strategien in der Gebäudetechnik.
Wir können Sie mit differenzierten Energieerzeugungskonzepten dabei unterstützen, die für Sie optimale Lösung zu finden. Sei es als Experte, als Mitersteller eines Planungspflichtenhefts oder für eine Zweitmeinung.
Erneuerbare Energien wie Erdwärme oder Photovoltaik, ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder mögliche Förderungen und Finanzierungen werden genauso berücksichtigt wie die Energie-Speicherung oder die Elektromobilität.


Energetische Beurteilung von Portfolios.
Wir sind Ihre Partner und Experten bei der Beurteilung bestehender Objekte oder unterstützen Sie beim Monitoring des Energieverbrauch und des CO2-Absenkpfades bei Ihren Portfolios. Dabei wird die Energiestrategie gesamtheitlich auf die ESG-Ziele ausgerichtet.
Energieberatung und Universalzielvereinbarungen
Wir analysieren Ihren Energieverbrauch und schlagen Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vor. Dabei beurteilen wir das Gebäude, die gebäudetechnischen Anlagen wie auch die nutzungs- und industriespezifischen Anlagen und Prozesse.
Wir sind vom Bundesamt für Umwelt BAFU und vom Bundesamt für Energie BFE akkreditierte Energieberater und haben die Zertifizierung zur Erstellung und Umsetzung von Zielvereinbarungen mit dem Bund.
Universalzielvereinbarungen (UZV) können dazu verwendet werden, um den Grossverbraucherartikel gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) zu erfüllen. Sie helfen Unternehmen dabei, energieeffizienter zu werden. Die Unternehmen können sich nebst den Vorteilen von einem effizienteren Betrieb zusätzlich von der CO2-Abgabe befreien lassen und die Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen sowie von Lockerungen der kantonalen Energievorschriften profitieren.


Betriebsführung.
Auch während dem laufenden Betrieb gilt es, mit einem zusammenspielenden Objektmanagement den Gebäude- und Anlagebestand in Schuss zu halten, fachmännisch zu warten und somit ein sinnvolles Energiemanagement umzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Instandhaltung durch Betriebsdokumentationen und Überwachung der Anlagen. Diese Arbeit erleichtert die spätere Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, der Anlagenbuchhaltung und der Investitionsplanung.
Wartung und Unterhalt
Auch während dem laufenden Betrieb gilt es, mit einem zusammenspielenden Objektmanagement den Gebäude- und Anlagebestand in gutem Zustand zu halten, fachmännisch zu warten und ein sinnvolles und effektives Energiemanagement umzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Instandhaltung durch Betriebsdokumentationen und Überwachung der Anlagen. Diese Arbeit erleichtert die spätere Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, die Anlagenbuchhaltung und die Investitionsplanung.


Dienstleistungen für Elektrizitäts- und Wärmelieferanten
Wir beraten Elektrizitätslieferanten im Zusammenhang mit dem neuen Stromgesetz, welches 2024 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde und die Elektrizitätslieferanten verantwortlich macht, um bei den Endverbrauchern Energiesparmassnahmen durchzuführen.
Zudem beraten wir Wärmelieferanten im Zusammenhang mit der Konzeption von Wärmeverbünden sowie Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung.